Allgemeine Geschäftsbedingungen Nevefutura AG («Firma»)
Zürich, 1. Juni 2023 21
Präambel & Geltungsbereich
Die Zusammenarbeit von Nevefutura AG mit Ihren Kunden soll einfach, transparent und fair sein. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollen eine sichere Grundlage für gegenseitiges Vertrauen bilden. Diese AGBs gelten für alle Dienstleistungen, die von Nevefutura AG (nachfolgend auch „Firma“ genannt) erbracht werden.
Dienstleistungen
Das Unternehmen bietet Dienstleistungen im Bereich Organisationsmanagement, Informationstechnologie, Prozessoptimierung und digitale Transformation für seine Kunden an. Nevefutura AG ist berechtigt, Mitarbeiter, sachverständige externe Berater, Unternehmen und Institutionen zur Ausführung des Auftrags beizuziehen, die im Auftrag und für Rechnung von Nevefutura AG tätig sind (Recht zur Substitution).
Konditionen
Die Honorierung wird im Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Nevefutura AG geregelt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Nebenkosten sind zusätzlich zum vereinbarten Honorar zu vergüten. Ohne andere Vereinbarung gilt die Nebenkostenregelung. Jede Verrechnung ist ausgeschlossen.
Nebenkosten
Grundsätzlich sind Nebenkosten über die im Vertrag vereinbarte Honorierung abgedeckt.
Für benötigte Reisen und Anfahrten von mehr als 45 Minuten ab dem Sitz von Nevefutura AG können Nebenkosten verrechnet werden. Fahrkosten mit dem öffentlichen Verkehr nach effektivem Aufwand. Fahrkosten mit dem Auto nach effektiv zurückgelegter Strecke mit CHF 0.80/km. Weitere Reisekosten (bspw. Flug-, Übernachtungs-, Verpflegungskosten) werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Reisezeiten können soweit möglich zur Arbeit eingesetzt und entsprechend verrechnet werden.
Verantwortungen
Nevefutura AG erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Können zur Erfüllung der Ziele des Auftraggebers, im Rahmen des vertraglich festgehaltenen Umfangs.
Geistiges Eigentum
Mit der Bezahlung des Honorars steht dem Auftraggeber das Recht zu, die Arbeitsergebnisse von Nevefutura AG für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Eine über den Auftrag hinausgehende Verwendung ist nicht zulässig.
Die Schutzrechte und das geistige Eigentum an ihrem Werk verbleiben bei Nevefutura AG, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wird. Die Schutzrechte an Arbeitsresultaten, welche vom Auftraggeber und der Nevefutura AG gemeinsam erarbeitet worden sind, werden von beiden Vertragspartnern gemeinsam gehalten. Unter den Begriff „Schutzrechte“ fallen insbesondere das Urheberrecht sowie das Recht auf weitere Verwendung und Verwertung der Arbeitsresultate.
Haftung
Nevefutura AG haftet für den von ihr oder von einem von ihr beauftragten Dritten verursachten Schaden aus dem Vertragsverhältnis, sofern es sich beim Dritten nicht um eine Hilfsperson handelt und wenn der Auftraggeber beweist, dass Nevefutura AG oder der beauftragte Dritte den Schaden grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Die Haftungsbefreiung gestützt auf Art. 399 Abs. 2 OR bleibt vorbehalten. Jegliche Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist wegbedungen. Beim Einsatz von Hilfspersonen wird jede Haftung wegbedungen. Jegliche Haftung von Nevefutura AG ist ausgeschlossen für Vermögensschäden, die aus der Überschreitung von Kostenschätzungen oder der Nichteinhaltung von Fristen und/oder Terminen erwachsen.
Vertraulichkeit & Treuepflicht
Nevefutura AG und der Kunde verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Dienstleistungen ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Nevefutura AG veröffentlicht Arbeitsergebnisse nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers und unter Wahrung von dessen Interessen. Entsprechende Veröffentlichungen des Auftraggebers bedürfen andererseits ebenfalls der Zustimmung von Nevefutura AG.
Alle auftragsbezogenen Akten, welche Auftraggeber und Nevefutura AG einander übergeben, dürfen vom Empfänger nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Auftrages verwendet werden und sind vertraulich zu behandeln. Ist eine Weitergabe an Dritte zur Auftragserfüllung erforderlich, so ist diese Bestimmung auch diesen Dritten aufzuerlegen.
Widerruf & Kündigung
Widerruft der Auftraggeber den Auftrag, hat er Nevefutura AG das Honorar für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu bezahlen und auch alle bis dahin entstandene Nebenkosten zu erstatten.
Kündigt Nevefutura AG das Auftragsverhältnis, so hat sie Anspruch auf das Honorar und die nachgewiesenen Nebenkosten für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen.
Anwendbares Recht
Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden als Auftraggeber und der Firma gelten der abgeschlossene Vertrag, die vorliegenden AGB, dass schweizerische Recht
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGBs gilt der Gerichtsstand Zürich und das anwendbare Recht der Schweiz. Die Parteien verpflichten sich, Streitigkeiten zunächst in gutem Glauben zu verhandeln, bevor sie rechtliche Schritte unternehmen.